Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegezusatzversicherungen

Ja, die Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung sind im Rahmen der sogenannten Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Für 2021 beträgt der Höchstbetrag für solche Vorsorgeaufwendung 2.800€ für Arbeitnehmer und 1.900€ für Selbstständige. Dazu gehören neben Altersvorsorge auch Kranken- und Pflegeversicherung. Der steuerlich abzugsfähige Anteil der Beiträge beträgt dabei 88%. Es ist zu beachten, dass sich die steuerliche Berücksichtigung von Jahr zu Jahr ändern kann.