Wechselbonus bei Stromvertragswechsel innerhalb der Mindestvertragslaufzeit

Ja, Sie können den Wechselbonus in Anspruch nehmen, selbst wenn Sie innerhalb der Mindestvertragslaufzeit wechseln. Der Wechselbonus wird in der Regel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vom neuen Anbieter ausgezahlt. Bei vorzeitiger Kündigung sollten Sie jedoch die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen, da in einigen Fällen die Auszahlung des Wechselbonus an die volle Laufzeit gekoppelt sein könnte.