Glasbruchschäden und Teilkasko: Was Sie wissen müssen

Ja, Glasbruchschäden sind in der Regel bei einer Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Das umfasst den Schaden oder Verlust von Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Es ist jedoch immer wichtig, die Versicherungsbedingungen individuell zu prüfen, da bei manchen Tarifen eine Selbstbeteiligung gefordert wird.