Wie wird ein Totalschaden von der KFZ-Versicherung behandelt?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Die KFZ-Versicherung erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Restwerts. Die genaue Abwicklung kann aber je nach Versicherungsvertrag variieren.

Es ist wichtig, sich bei einem Totalschaden mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um den genauen Ablauf zu klären und einen Gutachter einzuschalten. Dieser bestimmt den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert des Fahrzeugs. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten wird von der Versicherung erstattet.