Außerordentliche Kündigung der Unfallversicherung

Eine außerordentliche Kündigung Ihrer Unfallversicherung ist meist bei drei Situationen möglich: Nach einem Unfall, bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungssteigerung oder bei einer Vertragsverletzung durch die Versicherung. Bei einem Unfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, da das Risiko neu bewertet wird. Bei Prämienerhöhung ohne entsprechende Leistungssteigerung oder bei Vertragsverletzung durch die Versicherung, können Sie eine außerordentliche Kündigung einreichen, wenn Sie Ihren Versicherer zuvor erfolglos zur Nachbesserung aufgefordert haben.