Kostenübernahme bei Defekt von im Vertrag inkludierten Smartphones

Ob der Anbieter oder der Kunde die Kosten für die Reparatur eines defekten Smartphones im Rahmen eines Vertrags trägt, hängt von den Details des jeweiligen Vertrags und der Garantiebestimmungen ab. Meistens beinhaltet der Vertrag auch eine Garantie für das Gerät, wobei innerhalb der Garantiezeit der Anbieter die Kosten für die Reparatur übernimmt. Ist die Garantie abgelaufen, liegt der Kostenpunkt beim Kunden, es sei denn, der Defekt geht auf einen Produktionsfehler zurück.