Insolvenz Ihres Gasanbieters: Was bedeutet das für Sie?

Wenn Ihr Gasanbieter Insolvenz anmeldet, gibt es keine Unterbrechung Ihrer Gasversorgung, da nach dem Energiewirtschaftsgesetz eine Ersatzversorgungspflicht besteht. Sie werden vom lokalen Grundversorger beliefert, bis Sie einen neuen Anbieter finden. Es ist empfohlen, einen neuen Gasvertrag abzuschließen, da die Kosten in der Grundversorgung höher sind.