Was passiert mit meiner Riester-Rente, wenn ich sterbe?

Wenn der Riester-Sparer stirbt, werden seine eingezahlten Beiträge und Zulagen dem Restguthaben hinzugefügt und an den Ehepartner oder die eigenen Kinder, sofern diese selbst einen Riester-Vertrag haben, übertragen. Stirbt der Ehepartner, wird das Restguthaben ausgezahlt. Steuerlich wird dies als sonstige Einkünfte behandelt.

Erben, die keinen Qualifizierten Riester-Vertrag haben, bekommen das Restguthaben abzüglich der Förderungen und eventueller steuerlichen Vorteile ausgezahlt. Bei Tod vor Rentenbeginn kommt es zu einer sofortigen Besteuerung des Guthabens. Nach Rentenbeginn startet eine Auszahlungsphase von mindestens 10 Jahren.