Wird der Neupreis des Autos bei einer KFZ-Vollkasko erstattet?

Bei einer KFZ-Vollkaskoversicherung wird im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls nicht zwingend der Neupreis des Fahrzeugs erstattet. Es kommt auf die Vertragsklauseln und die Laufzeit des Vertrags an. Viele Versicherungen bieten eine Neupreisentschädigung an, die jedoch meist auf ein bestimmtes Zeitfenster nach dem Kauf beschränkt ist, zum Beispiel 12 oder 24 Monate. Danach greift die sog. Zeitwertentschädigung, das heißt, erstattet wird der Wert, den das Auto zum Zeitpunkt des Schadens hatte.