So definieren Versicherungen 'Berufsunfähigkeit'

Berufsunfähigkeit wird von Versicherungen gewöhnlich definiert als die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne Gesundheitsschaden ausgeübt wurde, zu mindestens 50% weiterzuführen. Es wird nicht berücksichtigt, ob andere Berufe ausgeübt werden können. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Anbietern, daher ist es wichtig, genaue Bedingungen im Vertrag zu kennen.