Zahlung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit: Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt grundsätzlich in Fällen, in denen der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls mindestens zu 50% berufsunfähig ist und dies voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, wie zum Beispiel eine kurze Krankheit, wird in der Regel nicht abgedeckt. Für kurzfristige Arbeitsunfähigkeit können jedoch andere Versicherungen, wie Krankentagegeldversicherungen, in Anspruch genommen werden.