Grundversorgung in der Stromversorgung

Grundversorgung im Kontext der Stromversorgung ist gesetzlich definiert als die täglichsten und grundlegende Versorgung mit Strom, die gewährleisten muss, dass Kunden jederzeit Zugang zu Elektrizität haben. Der lokale Stromversorger ist von Gesetzes wegen verpflichtet, auf Nachfrage Strom zu liefern, unabhängig von Kreditwürdigkeit oder finanzieller Situation des Kunden. Bei den Tarifen der Grundversorgung handelt es sich jedoch meistens um die teuersten im Angebot des Versorgers.