Schutz der Hausratversicherung bei längerer Abwesenheit

Die Hausratversicherung ist auch bei längerer Abwesenheit, wie Geschäftsreisen, gültig. Dennoch können, je nach Vertragsbedingungen, Einschränkungen auftreten, wenn die Wohnung länger als 60 Tage ununterbrochen leer steht. Es ist ratsam, dies vorher mit dem Versicherer zu klären und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschließen, um den kompletten Schutz zu gewährleisten.