Kann ich meine KFZ-Haftpflichtversicherung innerhalb des Jahres kündigen?

Ja, Sie können Ihren KFZ-Haftpflichtversicherungsschutz innerhalb des Jahres kündigen. Diese außerordentliche Kündigung ist im Falle einem vertraglichen Anpassungsrecht z.B. Beitragserhöhung oder Schadensfall möglich. Es gibt eine Frist von einem Monat nach Kenntnisnahme, innerhalb derer die Kündigung erfolgen muss. Beachten Sie jedoch, dass es sinnvoll sein kann, erst eine neue Versicherung abzuschließen, bevor Sie die alte kündigen, um nicht unversichert zu sein.