Versicherungsansprüche von Beifahrer und Insassen bei Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung

Ja, auch Beifahrer und andere Insassen können Ansprüche geltend machen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dies schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein, die während der Nutzung des Fahrzeugs entstehen, egal ob durch den Fahrer oder Insassen.