Kann man eine Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzen?

Ja, Pflegezusatzversicherungen können steuerlich abgesetzt werden. Sie zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Für Singles liegt dieser bei 1.900€, für gemeinsam veranlagte Ehepartner bei 3.800€. So können Steuerzahler einen Teil der Ausgaben zurückbekommen.