Gibt es eine Wartezeit bei Pflegezusatzversicherungen?

Ja, bei den meisten Pflegezusatzversicherungen gibt es eine Wartezeit, nämlich die allgemeine und die spezielle Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate, kann aber je nach Anbieter variieren. Die spezielle Wartezeit beträgt 5 Jahre für bestimmte Krankheiten (wie Schlaganfall, Demenz). Das bedeutet, dass die Leistungen aus der Versicherung erst nach dieser Zeit ausgezahlt werden.