Berechtigung zur Beantragung einer Riester-Rente

Eine Riester-Rente kann grundsätzlich von jedem Arbeitnehmer sowie von Selbständigen mit pflichtversichertem Ehepartner beantragt werden. Auch Rentner, arbeitslose und andere Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sind berechtigt. Auf diese Weise ermöglicht die Riester-Rente eine zusätzliche Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten.