Einkommensgrenzen für die Riester Rente - wer ist berechtigt?

Die Einkommensgrenzen für die Riester Rente variieren je nach persönlicher Lebenssituation. Im Allgemeinen müssen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen um Anspruch auf die Riester-Rente haben. Unabhängig vom Einkommen können folgende Personengruppen eine Riester-Rente abschließen: Angestellte, Beamte, Pflichtversicherte Selbständige, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, Empfänger von Kranken- oder Elterngeld und Personen im Vorruhestand oder Rentner, die nach dem 31.12.2004 in Rente gegangen sind.