Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich sterbe?

Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vererbbar. Nach dem Tod des Versicherungsnehmers gehen die angesammelten Ansprüche an den Versicherer zurück. Ausnahmen gelten, wenn eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde. Diese kann an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ausgezahlt werden. Andere Familienmitglieder kommen als Begünstigte nicht in Betracht. Bei der Wahl einer klassischen Rentenversicherung, sollte das Risiko des frühen Todes berücksichtigt werden.