Kann ich meinen Rürup-Vertrag bei einem Anbieterwechsel ‚mitnehmen‘?

Ja, Sie können Ihren bestehenden Rürup-Vertrag bei einem Anbieterwechsel ‚mitnehmen‘. Diese Möglichkeit wird als Übertragung bezeichnet. Nach §93 EStG können Sie Ihren Versicherungsvertrag auf einen anderen Anbieter übertragen, ohne dass der Vertrag steuerlich aufgelöst und neu abgeschlossen werden muss. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Anbieter dies zulassen, und es eine Übertragungsfrist gibt. Lassen Sie sich vor einem Wechsel entsprechend beraten, um Kosten oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.