Steuern bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung

Ja, bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung können Steuern anfallen. Dies ist abhängig von der Laufzeit der Versicherung sowie von der Höhe der Erträge. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind die Leistungen nach einer Laufzeit von 12 Jahren steuerfrei. Bei nach 2004 abgeschlossenen Verträgen gilt dies nach einer Laufzeit von 12 Jahren und bei einem Mindestalter des Kunden von 62 Jahren zum Zeitpunkt der Auszahlung. Prüfen Sie daher immer die steuerlichen Aspekte, bevor Sie sich für eine vorzeitige Kündigung entscheiden.