Erbschaftssteuer auf Lebensversicherung: Berechnung und Fakten

Die Erbschaftssteuer auf eine Lebensversicherung berechnet sich nach dem Versicherungsbetrag und dem Verwandtschaftsgrad des Begünstigten. Sind Ehepartner oder Kinder die Begünstigten, profitieren diese von hohen Freibeträgen. Bei entfernteren Verwandten oder Nicht-Verwandten fallen höhere Steuersätze an. Zusätzlich gilt seit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2009, dass Versicherungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei sein können.