Steuerliche Aspekte bei Abschluss einer Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung sind hauptsächlich drei steuerliche Aspekte zu berücksichtigen: Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Erbschaftsteuer.

Die Einkommensteuer betrifft die Beiträge, die Sie während der Laufzeit der Versicherung einzahlen. Sie können diese Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Die Kapitalertragssteuer wird auf den Kapitalgewinn der Lebensversicherung nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhoben. Hierbei gilt der sogenannte Halbeinkünfteverfahren.

Die Erbschaftsteuer kommt ins Spiel, wenn die Lebensversicherungsleistung vererbt wird. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad des Erben ab.