So geben Sie Ihre Lebensversicherung in der Steuererklärung an

Die Angaben von Lebensversicherungen in der Steuererklärung können je nach Detail variieren. Im Allgemeinen werden sie jedoch in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt sind. Bei Verträgen nach 2005 sind die Auszahlungen grundsätzlich steuerpflichtig, wobei die Höhe des zu versteuernden Anteils vom Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Auszahlung abhängt. Sollte man unsicher sein, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.