Stromvertrag vorzeitig kündigen bei Preiserhöhung: Was müssen Sie beachten?

Ja, Sie können Ihren Stromvertrag in solch einem Fall vorzeitig kündigen. Eine Preiserhöhung, die von Ihrem Stromanbieter kommend ist, stellt nämlich ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht dar. Dies ermöglicht Ihnen, unabhängig von den regulären Vertragslaufzeiten, Ihren Vertrag zu beenden. Beachten Sie jedoch, dass Sie gegebenenfalls eine Frist einhalten müssen. Diese beträgt in der Regel zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung.