Wie und wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen?

Die Kündigung einer Unfallversicherung kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt erfolgen, ein Recht auf sofortige Kündigung besteht jedoch nur in bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach einem Versicherungsfall. Zudem wird im Allgemeinen eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und idealerweise per Einschreiben versandt werden, um einen Nachweis für die fristgerechte Kündigung zu haben.