Beginn des Versicherungsschutzes bei einer Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz einer Unfallversicherung tritt normalerweise mit dem Zeitpunkt in Kraft, der im Versicherungsschein festgelegt ist. Dies kann entweder das Datum der Antragsstellung, der Antragsannahme oder ein vereinbartes Datum sein. Bei Vorliegen besonderer Umstände, wie der Nichtbezahlung der Erstprämie, kann der Versicherungsschutzvertrag jedoch als nicht zustande gekommen betrachtet werden.