Was geschieht mit der Rentenversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers?

Im Todesfall fällt Ihre Rentenversicherung grundsätzlich an Ihre Erben. Dies betrifft sowohl eine private als auch eine betriebliche Rentenversicherung. Wenn Sie eine Hinterbliebenenrente vereinbart haben, wird Ihre Rentenversicherung an den in der Police festgelegten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bei einer Risikolebensversicherung hingegen würden Ihre Angehörigen eine vorher festgelegte Summe erhalten.