Zahlt der Arbeitgeber in die Rentenversicherung?

Ja, in Deutschland zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6% vom Bruttolohn, wobei jeder Partei 9,3% zahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für Minijobs oder bestimmte Berufsgruppen. Informieren Sie sich daher immer genau über Ihre individuelle Situation.