Wie mache ich meine Rürup-Rente steuerlich geltend?

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist steuerlich absetzbar. Sie können die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Höchstbetrag für Ledige liegt bei 25.046 Euro, für Verheiratete bei 50.092 Euro. Bis 2025 steigt der Anteil der Beiträge, die Sie steuerlich absetzen können, jährlich an. Im Jahr 2021 liegt der steuerlich absetzbare Anteil bei 92 Prozent des Beitrags. Ab 2025 sind es dann 100 Prozent.
Die Auszahlung der Rürup-Rente muss allerdings später versteuert werden. Im Gegenzug zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge unterliegt die Rente der nachgelagerten Besteuerung.