Die Kapitalisierung der Rürup-Rente und Auszahlungsdetails

Die Rürup-Rente ist prinzipiell zur Altersvorsorge bestimmt und daher so konzipiert, dass sie nicht kapitalisiert wird. Das heißt, sie wird ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Leibrente ausgezahlt, eine Kapitalauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Beginn der Auszahlungen kann frühestens mit dem 62. Lebensjahr erfolgen, unabhängig von der regulären Altersgrenze zur Rentenversicherung.