Rürup-Rente: Sind Zuzahlungen oder Sonderzahlungen möglich?

Ja, bei der Rürup-Rente sind Zuzahlungen oder Sonderzahlungen möglich. Diese Zahlungen können zum Beispiel in Form von Sonderzahlungen zum Jahresende erfolgen. In der Regel sind diese Sonderzahlungen steuerlich absetzbar, denn die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Aber wie hoch die Sonderzahlungen und Zuzahlungen sein dürfen, hängt vom jeweiligen Anbieter ab, sowie von den eigenen steuerlichen Verhältnissen.