Sicherheit Ihrer Rentenversicherung: Fondsschutz und mehr

Ja, der Fondsschutz für Rentenversicherungen existiert in der Regel durch das Sicherungsvermögen des Versicherers. Im Falle einer Insolvenz des Versicherers sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer geschützt, da das Sicherungsvermögen nicht zur Insolvenzmasse gehört. Darüber hinaus besteht eine weitere Sicherheit durch das Protektor Lebensversicherungs-AG, der Sicherungsfonds aller deutschen Lebensversicherer, der im Notfall einspringt.