Kann ich meine Rentenversicherung im Todesfall an meine Erben weitergeben?

Ja, es ist möglich, die Rentenversicherung im Todesfall an die Erben weiterzugeben. Die Bedingungen sind jedoch von der Art der Rentenversicherung abhängig. Bei einer privaten Rentenversicherung gibt es in der Regel eine sogenannte Todesfallleistung. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, wird das angesparte Kapital an den oder die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die genauen Bedingungen sollten unbedingt im Versicherungsvertrag nachgelesen werden.