Rentenversicherung und Todesfall: Wie sind Ihre Hinterbliebenen abgesichert?

Im Falle Ihres Todes kann Ihre Rentenversicherung auf verschiedene Weise behandelt werden. Bei einer konventionellen Rentenversicherung können Sie eine Todesfallleistung vereinbaren. Hierbei wird das eingezahlte Kapital an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt, falls Sie vor Rentenbeginn versterben. Bei einer privaten Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit wird die Rente für die verbleibende Dauer der Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.