Übertragung des Rabattschutzes auf ein anderes Fahrzeug

Ja, ein Rabattschutz ist an den Versicherungsnehmer gebunden und kann daher auch auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Es ist wichtig darauf zu achten, dass der Wechsel zur gleichen Versicherungsgesellschaft, bei der der Rabattschutz abgeschlossen wurde, erfolgt. Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung, kann der Rabattschutz verloren gehen. Immer im Einzelfall erfragen oder die Bedingungen lesen.