Schadenmeldung und Rabattschutz bei der KFZ-Versicherung: Was passiert?

Der Rabattschutz Ihrer KFZ-Versicherung bleibt erhalten, wenn Sie einen Schaden melden. Er verhindert, dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt nach einem gemeldeten Schaden herabgestuft wird. Sie dürfen jedoch beachten, dass bei einem Wechsel der Versicherung der Schadenfreiheitsrabatt bei der neuen Versicherung eventuell niedriger sein kann, da der Rabattschutz nicht übertragen wird.