Übernahme des Rabattschutzes bei KFZ-Versicherungswechsel

Der Rabattschutz wird in der Regel nicht beim Wechsel der KFZ-Versicherung übernommen, da er nicht zu den branchenweit standardisierten Vertragsbestandteilen gehört. Er ist ein besonderes Leistungsmerkmal, das von Versicherungsunternehmen individuell definiert und angeboten wird. Daher sollten Sie vor einem Wechsel die Konditionen genau prüfen und gegebenenfalls den Rabattschutz gesondert anfragen oder abschließen.