Besondere Regelungen und Vorteile der Rürup Rente für Ehepaare

Für Ehepartner gibt es bei der Rürup-Rente eine sogenannte „Witwenrente-Regelung“. Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird dem überlebenden Ehepartner eine Rente gezahlt. Die Höhe der Rente ist von der Art des abgeschlossenen Vertrages abhängig. Diese Regelung gilt jedoch nur für Ehepartner und nicht für eingetragene Lebenspartnerschaften, zumindest noch nicht per Gesetz. Es ist jedoch empfehlenswert, bei der Wahl des Rürup-Vertrags darauf zu achten, dass dieser im Todesfall auch an den überlebenden Ehepartner ausgezahlt wird.