Rürup Rente: Anspruch für Witwen und Witwer

Die Bedingungen für den Erhalt der Witwen- oder Witwerrente bei der Rürup-Rente sind strikt geregelt. Es müssen regelmäßige Beiträge gezahlt worden sein und die Person muss innerhalb der Anspruchszeit verstorben sein. Die Auszahlung an den verbleibenden Ehepartner erfolgt in der Regel als lebenslange Rente. Dabei sind ab dem Tod des Versicherten keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen.