Wie wird die Rürup Rente im Todesfall gehandhabt?

Im Todesfall des Versicherten wird die Rürup-Rente nicht an die Erben ausgezahlt, es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart. Bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit wird die Rente bis zum Ende dieser Zeit an die Hinterbliebenen gezahlt. Eine Witwen-/Witwerrente kann ausgezahlt werden, wenn bei Vertragsabschluss eine Partnerabsicherung vereinbart wurde.