Kann die Rürup Rente auf die Witwe bzw. den Witwer übertragen werden?

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist nicht auf einen Ehepartner übertragbar. Im Todesfall besteht jedoch ein Anspruch auf die sogenannte Hinterbliebenenrente, wenn der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn stirbt. Hierbei profitiert der Ehepartner vom vorher eingezahlten Kapital. Nach Rentenbeginn sind diese Leistungen stark eingeschränkt. Dies variiert aber je nach individuellem Vertrag und Anbieter. Es ist empfehlenswert, sich vor Abschluss ausgiebig beraten zu lassen.