Unterschiede der Witwenrente bei Rürup-Rente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung

Ja, es gibt Unterschiede in der Hinterbliebenenversorgung zwischen der Rürup-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Rürup-Rente sind Hinterbliebenenleistungen nur in Form einer Witwen- oder Witwerrente möglich und auf den Ehegatten oder Lebenspartner beschränkt. Zudem gelten bestimmte Voraussetzungen, wie eine Heirat vor Beginn der Rentenphase. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht dagegen auch Leistungen für Kinder und andere Hinterbliebene vor und ist weniger strickt in ihren Anforderungen.