Rürup Rente: Todesfall und frühzeitige Auflösung – Was passiert?

Sollte ein Rürup-Rentner versterben, gehen die Ansprüche aus der Versicherung auf die Hinterbliebenen über. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, ist eine Auszahlung an die Erben möglich. Im Falle des Todes nach Rentenbeginn, erhalten überlebende Ehepartner oder Kinder eine Hinterbliebenenrente. Eine frühzeitige Auflösung des Vertrages ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden und nicht empfehlenswert. Bei finanziellen Engpässen gibt es alternativ die Option einer Beitragsfreistellung.