Kann ich die Rürup Rente bei einem Umzug ins Ausland frühzeitig auflösen?

Eine vorzeitige Auflösung der Rürup-Rente ist in der Regel nicht möglich. Dies ist einer der Gründe, warum diese Form der privaten Altersvorsorge als besonders sicher gilt. Denn Ihr angespartes Kapital ist vor dem Zugriff Dritter, also beispielsweise Gläubigern, geschützt. Auch ein Umzug ins Ausland ändert nichts an dieser Regelung. Die Rürup-Rente ist auf den langen Anlagehorizont bis zur gesetzlichen Renteneintrittsgrenze ausgerichtet. Frühere Auszahlungen sind nicht vorgesehen und im Normalfall nicht möglich.