Alternativen zur frühzeitigen Auflösung Ihrer Rürup Rente

Normalerweise ist die Rürup-Rente nicht vor dem 62. Lebensjahr auflösbar, das ist eine gesetzliche Regelung. Allerdings gibt es Sondersituationen wie etwa finanzielle Notlagen, wo eine vorzeitige Auflösung möglich ist. Dies muss jedoch individuell mit dem Rentenversicherer verhandelt werden. Alternativ kann der Vertrag ruhend gestellt oder verkauft werden. Dabei gibt es verschiedene Anbieter und Optionen, den Vertrag zu veräußern.