Umwandlung einer aufgelösten Rürup-Rente in eine andere Altersvorsorge

Eine aufgelöste Rürup-Rente lässt sich normalerweise nicht in eine andere Form der Altersvorsorge umwandeln. Denn die Rürup-Rente, bekannt auch als Basis-Rente, ist besonders wegen ihrer steuerlichen Vorteile attraktiv und unterliegt strengen Bedingungen. Ein einmal eingezahlter Betrag bleibt bis zur Auszahlphase gebunden und kann nicht vorher entnommen oder umgewandelt werden.