Rürup-Rente vorzeitig auflösen: Unter welchen Bedingungen ist dies möglich?

Die Rürup-Rente ist im Allgemeinen nicht flexibel und eine vorzeitige Auflösung ohne finanzielle Einbußen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie können Ihren Vertrag vorzeitig ohne Strafe auflösen, wenn Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind, oder wenn der Vertragswert geringer als 40.000 Euro ist. Bei Hartz IV und Insolvenz hat das Vermögen aus der Rürup Rente Bestandsschutz. Eine Übertragung auf Dritte oder Vererbung ist nur im Todesfall an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner möglich.