Steuerliche Relevanz der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung vor Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen, erstattet Ihnen der Versicherer den aktuellen Rückkaufswert. Allerdings können steuerliche Aspekte zu beachten sein. Erträge aus einer fondsgebundenen oder Kapital-Lebensversicherung sind steuerfrei, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt. Sollten Sie Ihre Lebensversicherung jedoch vorzeitig kündigen, kann die Auszahlung steuerpflichtig sein. Es wird empfohlen, sich vor einer vorzeitigen Kündigung steuerlich beraten zu lassen.